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 Sicherheitshinweise für aufblasbare Spielgeräte

Die Spielgeräte werden in einwandfreien Zustand geliefert/übergeben.
Für Beschädigungen oder unsachgemäße Handhabung haftet der Mieter. Die notwendigen Reparaturen
bzw. Anschaffungen werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
Die Spielgeräte müssen gegen Beschädigung, Entwendung und Verunreinigung geschützt werden. Sollten
die Spielgeräte verunreinigt zurückgegeben werden, entstehen dem Mieter Reinigungskosten ab
EUR 80,00 zzgl. MwSt.
Bei mehrtägigem Einsatz müssen die Spielgeräte täglich durch den Mieter abgebaut werden, sicher und
trocken gelagert werden. Der Mieter ist verpflichtet die gemieteten Geräte bis zur Abholung gegen Verlust
und Beschädigung zu sichern.
Bei Betreuung durch Kids Events ist dem Aufsichtspersonal unbedingt Folge zu leisten. Wir halten uns vor
Personen/Kinder aus Sicherheitsgründen von den Spielgeräten zu verweisen.
Für Ausfallzeiten infolge ungünstiger Witterung kann kein Nachlass gewährt werden, das Wetterrisiko trägt
der Mieter. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, solange nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Dafür ist allein der Mieter haftbar. Der Einsatz und die
Benutzung des Mietobjektes erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Spielgeräte dürfen nur von der für den Einsatz
vorgesehenen Altersgruppe (z.B. Hüpfburgen 3-10 Jahre, Bällehaus 1-5 Jahre usw.) benutzt werden.
Alkoholisierte Personen dürfen weder die Aufsicht der Geräte übernehmen, noch die Spielgeräte
benutzen.
Alle aufblasbaren Spielgeräte sind für den Einsatz auf Rasenuntergrund ausgerichtet. Sie werden mit
Bodenankern ausgeliefert, die unbedingt einzusetzen sind. Der Einsatz auf anderem Untergrund geschieht
auf eigene Gefahr. Sollten die Bodenanker nicht eingesetzt werden können, muss der Mieter für sichere
Befestigungspunkte an allen Ecken sorgen. Hierzu eignen sich z.B. fest installierte Zäune oder große
Bäume. Alternativ können Fußplatten, je ca. 35 kg, zum Stückpreis von EUR 8,00 zzgl. MwSt. angemietet
werden. Benötigt werden ca. 4-6 Stück pro Gerät. Ebenso sind mind. 5 cm dicke Fallschutzmatten mit
einer Breite von 1,20 cm rings um den Einlassbereich (Zunge Hüpfburg) auszulegen. Für unsere
Hüpfburgen werden beispielsweise ca. 6 bis 8 Stück. (Stückpreis EUR 8,00 zzgl. MwSt.) benötigt.
Während des Einsatzes der Spielgeräte müssen stets volljährige Aufsichtspersonen (je 10 Benutzer –
1 Aufsichtsperson) anwesend sein. Bitte halten Sie genügenden Sicherheitsabstand zwischen den
Spielgeräten und den Zuschauern. Beim Kletterberg, Sumo-Ringen und Gladiatorenkissen handelt es
sich um Wettkampfspiele bei dem maximal 2 Personen (Kletterberg max. 4 Kinder) gleichzeitig teilnehmen
dürfen. Der Kicker XXL ist für 2 Mannschaften aus jeweils 5 Spielern vorgesehen und darf nur mit den
mitgelieferten Bällen bespielt werden! Aus Sicherheitsgründen ist diese maximale Personenzahl unbedingt
zu beachten. Um Verletzungsgefahr zu vermeiden, sollten bei den Hüpfburgen Dach und Burg nicht mehr
als 10 Kinder gleichzeitig auf dem Sprungkissen sein, bei der Hüpfburg große Burg nicht mehr als 15
Kinder. Empfehlenswert sind Gruppenbildungen annähernd gleichaltriger Kinder. Um andere Kinder nicht zu
gefährden ist von Saltos/Purzelbäumen und groben Spielverhalten abzusehen. Wegen Einsturzgefahr der
Hüpfburg darf sich nicht an die Wände oder Türme gehängt! Bitten Sie die Teilnehmer ihre Brillen
abzunehmen, dies gilt besonders für das Gladiatorenkissen, Sumo-Ringen, Bungee-Run und Kicker XXL.
Bungee Run: Ist für max. 2 Personen ab ca. 10 Jahren geeignet. Die Kinder sind von einer erwachsenen
Aufsichtsperson anzuschnallen. Bitte beachten Sie das der Gürtel mindestens
30 cm überlappend geschlossen ist. Personen bei denen aufgrund des Körperumfangs der Gürtel nicht
richtig verschlossen werden kann, dürfen das Bungee Run nicht benutzen.
Am besten geeignet sind das Gladiatorenkissen für ein Alter ab 8 Jahren. Der Kletterberg ist für Kinder
zwischen 5-10 Jahre und die Hüpfburgen sind für ein Alter von 3 - 12 Jahren gedacht. Beim Einsatz des
Sumo-Ringens ist die Helmpflicht unbedingt zu beachten!
Aus Sicherheitsgründen darf kein aufblasbares Spielgerät (insbesondere Kletterberg, Hüpfburg mit Dach,
Bällehaus und Torwand) bei Windgeschwindigkeiten über Windstärke 5 nach der Beaufort-Skala aufgebaut
und in Betrieb genommen werden. Windstärke 5 ist daran erkennbar, dass kleinere Laubbäume sich
biegen.
Der Einsatz der Spielgeräte bei Regen ist nicht gestattet. Bei Nässe müssen die Kinder das Spielgerät
wegen Verletzungsgefahr verlassen. Bauen sie das Gerät vorübergehend ab und sichern sie das Spielgerät
gegen Nässe. Der Einsatz ist erst bei trockener Lauf-, Sprung- bzw. Kletterfläche wieder zu erlauben.
Bitte beachten Sie, dass die Benutzung grundsätzlich nur ohne Schuhe und ohne spitze Gegenstände
erfolgen darf. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt ordnungsgemäß und sauber zurückzugeben
(Achtung bei Kinderschminke). Grundsätzlich ist bei allen Spielgeräten der Verzehr von Lebensmitteln,
Getränken und Kaugummi verboten.
Der Bällepool bzw. Bällehaus darf nicht mit Sand, Wasser, Lebensmitteln oder ähnlichem verschmutzt
werden. Der Bällepool bzw. das Bällehaus darf nicht über Nacht bzw. im Freien gelagert/aufgebaut werden,
da Tiere (Ameisen usw.) zwischen die Bälle gelangen können.
Bitte achten Sie darauf, dass das Gebläse während des Betriebes frei arbeiten kann: Es darf kein Laub oder
Gegenstände angesaugt werden.
Schalten Sie das Gebläse erst ab, wenn alle Kinder das Spielgerät verlassen haben. Achten Sie darauf,
dass Unbefugte den Stecker für das Dauergebläse nicht unbemerkt herausziehen können, da das
Spielgerät sofort zusammenbrechen würde.
Wir wünschen Ihnen viel SPASS beim Einsatz unserer Spielgeräte
Ihr Kids-Events-Team!
Events
Kids Events Party Service - Hüpfburgen Verleih | anfrage@kidsevents.de / Tel. 02157 - 128 68 99